1. Vertragsabschluss
Die Ausgabe von Booten erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises.
Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren benötigen eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten.
Der Mietvertrag kommt zustande, durch die schriftliche Bestätigung des Mieters vor Übergabe der Boote.
2. Persönliche Daten
Der Vermieter behält sich vor, die personenbezogenen Daten des Mieters zur eigenen Verwendung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften aufzubewahren. Es erfolgt keine Datenspeicherung.
3. Miete und Zahlung
Die Höhe der Miete richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die im Bootsverleih ausliegt und dem Mieter vor Vertragsabschluss mitgeteilt wurde. Die Miete ist bei Abholung der Boote in bar zu entrichten. Der Vermieter behält sich im Einzelfall vor, einen Pfand (z.B. Personalausweis, Autoschlüssel, Kaution) für die Mietzeit zu fordern.
Auch bei vorzeitiger Rückgabe der Boote ist stets die volle Miete gemäß Preisliste entsprechend dem gebuchten Zeitraum zu entrichten, es sei denn es ist etwas anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
4. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Boote und endet jeweils mit Ablauf des gebuchten Stundenzeitraums, spätestens jedoch um 18.00 Uhr. Bei wesentlich verspäteter Rückgabe ohne Absprache behält sich der Vermieter vor, Nutzungsentschädigung in Höhe von 20,00 € ( pro Boot) für jede angefangene Stunde zu verlangen.-
Der Mieter ist verpflichtet sich bei Rückgabe der Boote beim Vermieter zurückzumelden. Bei stark verschmutzten Booten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 10,00 € verlangt.
5. Haftung des Mieters
Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Verluste oder Beschädigungen während der Mietzeit haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Schadensersatzansprüche gegen Dritte im Zusammenhang mit Beschädigung der Mietgegenstände tritt der Mieter an uns ab.
Allgemeine Hinweise:
Das Befahren der Wehre ist verboten.
Der Genuss von Alkohol ist verboten.
Personen- und Lastenkähne haben generell Vorfahrt.
Das Halten und Parken der Boote an den Spreewaldgaststätten ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.